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Die Ehrungsordnung des ASV Unterlangenstadt e. V.

 

Ehre wem Ehre gebührt!

Ehrungsordnung

vom 08. Januar 2011


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Grundsatz

Der Angelsportverein Unterlangenstadt verleiht nach Maßgabe dieser Ehrungsordnung an seine

Mitglieder Auszeichnungen.


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Organ

Zuständig für die Verleihung von Ehrennadeln ist der Vorstand.


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Ehrungsanlass

1. Ehrung für Vereinstreue
2. Ernennung von Ehrenmitgliedern
3. Ernennung von Ehrenvorständen
4. Ernennung von Ehrenvorsitzenden

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Ehrung für Vereinstreue

Der Verein verleiht:

1. die bronzene Ehrennadel
2. die silberne Ehrennadel
3. die goldene Ehrennadel

1.1 für 10jährige ununterbrochene Vereinszugehörigkeit die bronzene Ehrennadel
2.1 für 20jährige ununterbrochene Vereinszugehörigkeit die silberne Ehrennadel

3.1 für 30jährige ununterbrochene Vereinszugehörigkeit die goldene Ehrennadel

 

Für alle weiteren 10 Jahr ununterbrochene Vereinszugehörigkeit wird ein Präsent überreicht.

Geschenk nach Wahl des Vorstandes ca. 20Ä.


Bei der Berechnung der Vereinszugehörigkeit wird das Eintrittsjahr als volles Jahr gerechnet.
Die Berechnung ist nicht vom Alter abhängig.
Die Ehrung soll an der Jahreshauptversammlung oder bei besonderen Anlässen vorgenommen werden.

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