Außagen und Beschränkungen Tageskarte Baggersee Köhlersacker
- Das Fischen darf mit zwei Handangeln, nur vom Ufer, ausgeübt werden.
- Größere Futterkampagnen sind nicht gestattet. (max. 0,5 kg pro Tag)
- Das Fischen mit Boilie ist untersagt.
- Fangbegrenzung: (Außage der KVB)
- 1 Stück Raubfisch
- 2 Stück Karpfen oder 2 Stück Schleien
- Das Zurücksetzen von fangfähigen Fischen ist nicht gestattet.
- Das Zurücksetzen von gefangenen Wallern ist nicht gestattet.
- Die gelandeten Fische sind unmittelbar danach fach- und tierschutzgerecht zu versorgen.
Das Hältern in Setzkäschern, Karpfensäcken oder sonstigen Behältnissen ist untersagt. - Die Fangliste ist unmittelbar nach Entnehme am Gewässer auszufüllen. Sie ist auf Verlangen der zuständigen Fischereiaufsicht vorzuzeigen.
- Die Fangliste ist, nach beendigung des Angelns, in den Briefkasten am Parkplatz einzuwerfen.
- Es dürfen nur Köderfische aus dem Gewässer verwendet werden.
- Zelten und offenes Feuer ist nicht gestattet.
- Das Parken ist außerhalb der ausgewiesenen Parkßächen nicht gestattet. ( siehe Lageplan) Der Kiesabbau sowie alle anfallenden Arbeiten der Fa. Schramm dürfen durch die Ausübung der Fischerei keinesfalls behindert werden.
- Die Zufahrt darf nur über die B 173 erfolgen. Dies ist ein Privatweg der Fa. Schramm. Dieser Weg wird nicht geräumt und nicht gestreut. Für Schäden wird keine Haftung übernommen.
- Bei Nichteinhaltung der Beschränkungen wird der Erlaubnisschein unverzüglich eingezogen.
Schonzeiten und Schonmaße
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Fischart |
Schonmaß | Schonzeit |
| Hecht | 50 cm | 15.02. - 31.05. |
| Zander | 50 cm | 15.02. - 31.05. |
| Aal | 50 cm | 01.11. - 28.02. |
| Rutte | 40 cm | |
| Karpfen | 35 cm | 01.11. - 15.03. |
| Schleie | 26 cm | 01.11. - 15.03. |
| Schneider | ganzjährig |
Weiterhin gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Fischereigesetzes für Bayern und dessen Ausführungsverordnung, sowie die aktuelle Fassung der Bezirksfischereiverordnung.

