Außagen und Beschränkungen Tageskarte Baggersee Köhlersacker

  1. Das Fischen darf mit zwei Handangeln, nur vom Ufer, ausgeübt werden.
  2. Größere Futterkampagnen sind nicht gestattet. (max. 0,5 kg pro Tag)
  3. Das Fischen mit Boilie ist untersagt.
  4. Fangbegrenzung: (Außage der KVB)
    • 1 Stück Raubfisch
    • 2 Stück Karpfen oder 2 Stück Schleien
  5. Das Zurücksetzen von fangfähigen Fischen ist nicht gestattet.
  6. Das Zurücksetzen von gefangenen Wallern ist nicht gestattet.
  7. Die gelandeten Fische sind unmittelbar danach fach- und tierschutzgerecht zu versorgen.
    Das Hältern in Setzkäschern, Karpfensäcken oder sonstigen Behältnissen ist untersagt.
  8. Die Fangliste ist unmittelbar nach Entnehme am Gewässer auszufüllen. Sie ist auf Verlangen der zuständigen Fischereiaufsicht vorzuzeigen.
  9. Die Fangliste ist, nach beendigung des Angelns, in den Briefkasten am Parkplatz einzuwerfen.
  10. Es dürfen nur Köderfische aus dem Gewässer verwendet werden.
  11. Zelten und offenes Feuer ist nicht gestattet.
  12. Das Parken ist außerhalb der ausgewiesenen Parkßächen nicht gestattet. ( siehe Lageplan) Der Kiesabbau sowie alle anfallenden Arbeiten der Fa. Schramm dürfen durch die Ausübung der Fischerei keinesfalls behindert werden.
  13. Die Zufahrt darf nur über die B 173 erfolgen. Dies ist ein Privatweg der Fa. Schramm. Dieser Weg wird nicht geräumt und nicht gestreut. Für Schäden wird keine Haftung übernommen.
  14. Bei Nichteinhaltung der Beschränkungen wird der Erlaubnisschein unverzüglich eingezogen.

Schonzeiten und Schonmaße

Fischart

Schonmaß Schonzeit
Hecht 50 cm 15.02. - 31.05.
Zander 50 cm 15.02. - 31.05.
Aal 50 cm 01.11. - 28.02.
Rutte 40 cm
Karpfen 35 cm 01.11. - 15.03.
Schleie 26 cm 01.11. - 15.03.
Schneider ganzjährig

Weiterhin gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Fischereigesetzes für Bayern und dessen Ausführungsverordnung, sowie die aktuelle Fassung der Bezirksfischereiverordnung.

 
2026  Angelsportverein Unterlangenstadt