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Ernennung von Ehrenmitgliedern
Zum Ehrenmitglied des Vereins auf Lebenszeit kann ernannt werden,
1. wem die goldene Ehrennadel verliehen wurde, und sich weiterhin um
den Verein außerordentlich verdient gemacht hat.
2. wem die silberne Ehrennadel verliehen wurde, und sich weiterhin
um den Verein außerordentlich verdient gemacht hat.
Ehrenmitglieder sind vom Vereins-Jahresbeitrag befreit. Für Erlaubnisscheine wird nur jeweils der halbe Betrag fällig.
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Ernennung von Ehrenvorsitzenden / Ehrenvorständen
Zum Ehrenvorsitzenden des Vereins auf Lebenszeit kann ernannt werden, wer das Amt des 1. Vorsitzenden über einen längeren Zeitraum (mindestens 20 Jahre) verdienstvoll ausgeübt hat.
Zum Ehrenvorstand des Vereins auf Lebenszeit kann ernannt werden, wer ein Amt im Vorstand über einen längeren Zeitraum (mindestens 20 Jahre) verdienstvoll ausgeübt hat.
Ehrenvorsitzende / Ehrenvorstände bleiben beratende Mitglieder des Gesamtvorstandes.
Ehrenvorsitzende / Ehrenvorstände sind vom Vereins-Jahresbeitrag befreit. Für Erlaubnisscheine wird nur jeweils der halbe Betrag fällig.
Diese Ernennung erfolgt frühestens nach Ausscheiden aus dem Vorstand oder postum.
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Sonstige Ehrungen
Der ASV Unterlangenstadt ehrt seine aktiven und passiven Mitglieder in folgender Weise:
1. Geburtstage ( ab 60 alle 5 Jahre)
Geschenk nach Wahl des Vorstandes ca. 30Ä.
2. Hochzeiten (25 Jahre Silberne-, 50 Jahre Goldene-, 60 Jahre Diamantene, 70 Jahre Gnaden- und 75 Jahre Kronjuwelenhochzeit)
Geschenk nach Wahl des Vorstandes ca. 30Ä und Blumengebinde ca. 15Ä.
3. Sterbefälle
3.1 Für Mitglieder 20Ä für Grabschmuck.
3.2 Für Ehrenmitglieder, Ehrenvorsitzenden und Ehrenvorstand sowie Mitglieder, mit mehr als 20 Jahre ununterbrochener Mitgliedschaft wird ein Kranz niedergelegt oder der Gegenwert für Grabschmuck überreicht.
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Weitere Voraussetzungen
Ernennung von Ehrenvorsitzenden / Ehrenvorständen und Ehrenmitgliedern nimmt die ordentliche Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes vor.
Die Ehrung soll an der ordentlichen Mitgliederversammlung oder bei besonderen Anlässen vorgenommen werden.
‹ber den Zeitpunkt der Verleihungen bzw. Ernennungen entscheidet der Vorstand.
Die Ernennungen werden beurkundet und protokollarisch festgehalten.
Ehrungen können vom Vorstand, Ernennungen von der ordentlichen Mitgliederversammlung wieder aberkannt werden (z.B. bei Ausschluss aus dem Verein).
Bis heute ausgesprochene Ehrungen behalten ihre Gültigkeit.
Diese Ehrungsordnung wurde von der Vorstandschaft am 08.01.2011 beschlossen und durch die Mitgliederversammlung bestätigt.
Diese Ehrungsordnung tritt am 08.01.2011 in Kraft.
für den Vorstand:
Thomas Leimeister , 1. Vorsitzender
Wolfgang Fugmann, 2. Vorsitzende
Detlef Schlesok, Kassier
Peter Meier, Schriftführer